Schulanmeldung

Unser Tag der offenen Tür für die zukünftigen Erstklässler findet am Mittwoch, den 20. September 2023, von 15 bis 17 Uhr statt. Wir freuen uns auf Sie!

Liebe Eltern der zukünftigen Erstklässler,

wir freuen uns, dass wir Ihre Kinder in unserer wunderschön sanierten Heinrich-Heine-Grundschule einschulen können. 

Zum Anmeldeverfahren habe ich Ihnen hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt:

Die Anmeldung erfolgt vom 4. September bis 30. Oktober 2023 im Bürgerbüro des Stadthauses. Termine können online unter www.schwerin.de/terminvergabe vereinbart werden. 

Oder bequem und zeitsparend online unter https://serviceportal.schwerin.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/131991/show

Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes und der gültige Personalausweis der/des Personensorgeberechtigten mitzubringen.

Für das Anmeldeverfahren gelten folgende Rahmenbedingungen:
In der Landeshauptstadt Schwerin können Eltern ihre einzuschulenden Kinder in einer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Mit der Anmeldung besteht kein Aufnahmeanspruch für eine bestimmte Grundschule. Es ist jeweils ein Erst- und Zweitwunsch anzugeben.  Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern wird beachtet, soweit die festgelegten Kapazitäten der einzelnen Schulen dieses zulassen.

Rückstellung oder vorzeitige Einschulung
Soll das Kind vom Schulbesuch zurückgestellt oder vorzeitig eingeschult werden, muss dieses bei der Grundschulleiterin beantragt werden. Das schließt jedoch die Meldung im Bürgerbüro nicht aus. Rufen Sie mich bei Fragen hierzu gern an.

Die Einschulungsuntersuchungen beginnen ab Januar 2024 in den Räumen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin, Telefon (0385) 545-2851.
Schulpflichtige Kinder müssen zu dieser Untersuchung vorgestellt werden, auch wenn beabsichtigt wird, diese zurückzustellen. Die genauen Termine erhalten die Erziehungsberechtigten über die Kindertagesstätten. Die schulärztliche Bescheinigung ist durch die Erziehungsberechtigten in der Erstwunschschule abzugeben.

Der Hortplatz

Der Wunsch nach einer Hortbetreuung des Kindes wird gleichzeitig mit der Schulanmeldung entgegengenommen. Es ist nicht notwendig im Vorfeld mit dem Träger des Hortes Kontakt aufzunehmen. Einen Betreuungsvertrag kann die Horteinrichtung erst abschließen, wenn Eltern eine Aufnahmebestätigung der Grundschule im Mai 2024 erhalten haben und die Bedarfsprüfung des Fachdienstes Bildung und Sport zu einem positiven Abschluss gekommen ist.

Die Einschulung der Erstklässler für das Schuljahr 2024/2025 erfolgt am 31. August 2024.

 

Liebe Familien, wenn Sie Ihr Kind angemeldet haben, erhalten Sie im Januar 2024 von mir die nächsten Informationen darüber, wie es weitergeht.

Wir freuen uns darauf, Sie und Ihre Kinder kennenzulernen.

Herzliche Grüße

Annett König
Schulleiterin

 

Wenn Sie möchten, dann werfen Sie doch schon einmal einen Blick in unsere Schule.